Rechtsprechung
VG München, 28.05.2013 - M 12 K 13.30133 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Äthiopier; legale Einreise mit Pass und Visum; AEUP (All Ethiopian Unity Party); Ginbot 7; Wahlbeobachter 2010; unglaubwürdiger Sachverhalt
- milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 25.05.2013 - M 12 K 13.30133
- VG München, 28.05.2013 - M 12 K 13.30133
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VG München, 28.05.2013 - M 12 K 13.30133
Schutz nach Art. 16a GG und § 60 Abs. 1 AufenthG wird gewährt, wenn dem Betroffenen bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen der in Satz 1 dieser Bestimmung genannten Merkmale Rechtsverletzungen durch einen Akteur i.S.v. Satz 4 der Norm in seinem Herkunftsstaat drohen, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzen, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in sein Herkunftsland zurückzukehren (BVerfG v. 10.07.1989, NVwZ 1990, 151 f; BVerwG v. 29.11.1987, BVerwGE 55, 82 [83]; BVerwG v. 24.3.1998, Az.: 9 B 995/97 m.w.N., jeweils zu § 51 Abs. 1 AuslG).Ob eine erhebliche politische Verfolgung vorliegt, ob also die Verfolgung wegen eines Merkmals i.S.v. § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der beeinträchtigenden Maßnahmen selbst zu beurteilen (BVerfG v. 10.07.1989, BVerfGE 80, 315 [334 f.]).
Der Vorverfolgung bzw. der bestehenden Verfolgung ist die unmittelbar drohende Verfolgung gleichwertig (BVerfG v. 10.07.1989, BVerfGE 80, 315 [345]).
- BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus VG München, 28.05.2013 - M 12 K 13.30133
Schutz nach Art. 16a GG und § 60 Abs. 1 AufenthG wird gewährt, wenn dem Betroffenen bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen der in Satz 1 dieser Bestimmung genannten Merkmale Rechtsverletzungen durch einen Akteur i.S.v. Satz 4 der Norm in seinem Herkunftsstaat drohen, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzen, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in sein Herkunftsland zurückzukehren (BVerfG v. 10.07.1989, NVwZ 1990, 151 f; BVerwG v. 29.11.1987, BVerwGE 55, 82 [83]; BVerwG v. 24.3.1998, Az.: 9 B 995/97 m.w.N., jeweils zu § 51 Abs. 1 AuslG).Wurde der Ausländer in der Vergangenheit bereits politisch verfolgt, kann ihm die Asylanerkennung nur dann versagt werden, wenn bei einer Rückkehr die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (sog. herabgesetzter Prognosemaßstab; BVerfG v. 02.07.1980, BVerfGE 54, 341 [360]; BVerwG v. 24.3.1998, 9 B 995/97 m.w.N.).
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus VG München, 28.05.2013 - M 12 K 13.30133
Wurde der Ausländer in der Vergangenheit bereits politisch verfolgt, kann ihm die Asylanerkennung nur dann versagt werden, wenn bei einer Rückkehr die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (sog. herabgesetzter Prognosemaßstab; BVerfG v. 02.07.1980, BVerfGE 54, 341 [360]; BVerwG v. 24.3.1998, 9 B 995/97 m.w.N.).
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus VG München, 28.05.2013 - M 12 K 13.30133
Eine solche Gefahr kann sich aus den individuellen Lebensumständen des Schutzsuchenden ergeben; sie kann aber auch aus den Schicksalen anderer abzuleiten sein, die sich in vergleichbaren, für die Anwendung des § 60 Abs. 1 AufenthG relevanten Situationen befanden und deswegen politische Verfolgung erlitten, so dass die bisherige Verschonung des Asylbewerbers von ausgrenzenden Rechtsgutverletzungen als eher zufällig anzusehen ist (BVerfG v. 23.1.1991, BVerfGE 83, 216 [231]). - BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71
Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …
Auszug aus VG München, 28.05.2013 - M 12 K 13.30133
Schutz nach Art. 16a GG und § 60 Abs. 1 AufenthG wird gewährt, wenn dem Betroffenen bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen der in Satz 1 dieser Bestimmung genannten Merkmale Rechtsverletzungen durch einen Akteur i.S.v. Satz 4 der Norm in seinem Herkunftsstaat drohen, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzen, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in sein Herkunftsland zurückzukehren (BVerfG v. 10.07.1989, NVwZ 1990, 151 f; BVerwG v. 29.11.1987, BVerwGE 55, 82 [83]; BVerwG v. 24.3.1998, Az.: 9 B 995/97 m.w.N., jeweils zu § 51 Abs. 1 AuslG). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01
Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …
Auszug aus VG München, 28.05.2013 - M 12 K 13.30133
Dies wäre nur dann der Fall, wenn er bei seiner Rückkehr einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle der Abschiebung dorthin gleichsam "sehenden Auges" dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde (vgl. BVerwG vom 12.7.2001, InfAuslR 2002, 52/55). - BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90
Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung …
Auszug aus VG München, 28.05.2013 - M 12 K 13.30133
Letztere führt dann zur Asylgewährung, wenn sich eine Gefährdung bereits so verdichtet hat, dass der Betroffene für seine Person ohne weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt rechnen muss (BVerwG v. 09.04.1991, NVwZ 1992, 270). - BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93
Objektiv willkürliche Auslegung und Anwendung von § 51 Abs. 1 AuslG
Auszug aus VG München, 28.05.2013 - M 12 K 13.30133
§ 60 Abs. 1 AufenthG gewährt allerdings insofern weitergehenden Schutz als das Grundrecht (vgl. § 28 AsylVfG), als auch selbst geschaffene subjektive Nachfluchtgründe Abschiebungsschutz begründen können (…vgl. Kanein/Renner, AuslR, § 51 AuslG Rdnr. 9 m.w.N.; BVerfG v. 26.05.1993, BayVBl. 1993, 623 f. zu § 51 Abs. 1 AuslG). - BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 205/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen zur Feststellung mittelbarer poitischer …
Auszug aus VG München, 28.05.2013 - M 12 K 13.30133
Die Verletzung der Rechte auf freie Religionsausübung und auf ungehinderte berufliche und wirtschaftliche Betätigung löst den Schutz des § 60 Abs. 1 AufenthG nur dann aus, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere unter Missachtung des Existenzminimums zugleich die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des Herkunftsstaates allgemein hinzunehmen haben (BVerfG v. 20.05.1992, NVwZ 1992, 1081; BVerwG v. 18.02.1986, BVerwGE 74, 41 [47], jeweils zu § 51 Abs. 1 AuslG). - BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90
Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen …
Auszug aus VG München, 28.05.2013 - M 12 K 13.30133
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990, InfAuslR 1991, 94, 95; BVerwG, Urteil vom 30.10.1990, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 135;… Beschluss vom 21.07.1989, Buchholz a.a.O., Nr. 113). - BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 100.90
Abschiebungseinschränkungen bei verheirateten Ausländern
- BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85
Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit
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VG München, 25.05.2013 - M 12 K 13.30133 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 25.05.2013 - M 12 K 13.30133
- VG München, 28.05.2013 - M 12 K 13.30133